Geschichte

Cappenberg zu beginn des 19. Jahrhunderts

Beiträge von Dr. Franz-Peter Kreutzkamp

Einleitung

In den Geschichtsbüchern liest man über die großen politischen und gesellschaftlichen Umwälzungen dieser Epoche. Doch darüber, was die Kriege, Siege, Niederlagen und Friedensschlüsse für die Landbevölkerung im Münsterland bedeuteten, ist wenig zu erfahren.

In zeitgenössischen Quellen – seien es Briefe, Tagebuchaufzeichnungen, amtliche Dokumente oder mündliche Überlieferungen in den Cappenberger Familien etc. – finden sich viele Begebenheiten, die geeignet sind, uns die Zustände auf Cappenberg zu Beginn des 19. Jahrhunderts nahe zu bringen.

Die Preussen kommen nach Cappenberg

Nach den Bestimmungen des Reichsdeputationshauptschlusses fiel der östliche Teil des Fürstbistums Münster 1802 an das Königreich Preußen. Der letzte münstersche Fürstbischof, Maximilian-Franz von Habsburg, war schon im Vorjahr verstorben.

Mit der Aufhebung der geistlichen Territorien des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation ging durch die Säkularisation auch die Aufhebung vieler Klöster einher.

Der Gastwirt Johann Heinrich Kreutzkamp berichtet in seiner Familienchronik, daß er, anläßlich seiner Verlobung mit Anna Catharina Schulte Alstedde am 19. September 1802, für seinen Hof samt dazugehörigem Knecht noch 200 Reichstaler an das Kloster Cappenberg zu bezahlen hatte. Vier Monate später, also am 19. Januar 1803, wurden die beiden von dem „Herrn Propsten Ferdinandus von Kleinsorgen getraut“, und so fuhr der Hochzeiter fort: „am 21ten wurde Cappenberg aufgehoben“.

Der Propst übergab dem königlich-preußischen Kommissar von Rappard die Ordensinsignien und zwei Propstsiegel. Ein Ordenskreuz wurde ihm als Zeichen seiner Würde belassen.

Den noch im Kloster lebenden Praemonstratenser Stiftsherren Adolph von Delwig, Ferdinand und Friedrich von Stockheim, Philipp von Vaerst und Simon von Hötzendorf wurde eine Rente in Höhe von 600 Gulden auf Lebenszeit ausgestellt. Sie hatten das Cappenberger Conventsgebäude jedoch zu verlassen. Simon von Hötzendorf war bis zu seinem Tode am 23. Juli 1810 Dechant in Werne. Von dort wehrte er sich gegen den Plan der Cappenberger Bevölkerung die ehemalige Klosterkirche zur Pfarrei zu erheben. Propst Ferdinand von Kleinsorgen erhielt 5000 Gulden Jahresrente und ein Wohnrecht auf dem ehemals zum Kloster gehörenden Abdinghoff zwischen Werne und Stockum. Dort ist er am 24. September 1816 gestorben.

An anderer Stelle seiner Aufzeichnungen berichtet der oben genannte Chronist in der folgenden Zeit über starken Hagelschlag und daß in diesen Jahren „sehr viele Begebenheiten, allerhand Betrübnis, Kriech und Krankheiten“ gewesen seien.

Cappenberg wurde durch Kabinettsorder König Friedrich-Wilhelms III. von Preußen zur Staatsdomäne erklärt und durch eine Kommission verwaltet.

Eine Karte der Domäne von 1803 zeigt den Schloßbereich und Landparzellen mit den Namenszügen einzelner Übbenhagener am Langen Land im Bereich des heutigen Brauereiknapps. In einem Ausschnitt dieser Karte ist eine zur Domäne gehörende Sägemühle mit umliegenden Parzellen zu sehen. An anderer Stelle wäre es sicher interessant, den genauen Standort und die Zeit des Bestehens dieser Sägemühle zu erforschen, die vermutlich einigen Übbenhagenern Beschäftigung geboten hat.

Durch das Publikationspatent vom 5. April 1803 behielten die überlieferten Provinzialgesetze, Statuten und Gewohnheiten ihre Gültigkeit. Für die Landbevölkerung bedeutete dies, daß sie weiterhin als persönlich Unfreie an ihre Höfe gebunden waren.

Nach der preußischen Niederlage im Krieg gegen Frankreich wurde das Münsterland im Frieden von Tilsit am 9. Juli 1807 dem neugegründeten Großherzogtum Berg zugeschlagen.

Cappenberg kam unter französisch-bergische Verwaltung und wurde von einem Rentmeister, dem Oberförster Meyer und dem Inspektor Gosebrok betreut.

Am 12. Dezember 1808 erließ Napoleon aus Madrid ein Dekret, durch das die Leibeigenschaft im Großherzogtum beseitigt wurde. Dadurch wurden alle Dienste und Abgaben der bäuerlichen Bevölkerung, soweit sie Ausfluß persönlicher Unfreiheit waren, ohne Entschädigung aufgehoben. Die Reallasten, wie Sterbefall oder Gewinngeld, die auf den Gütern lagen, sollten abgelöst werden.

Von den damals zu leistenden Steuern zeugen heute noch erhaltene Quittungen. So wurden für Communal-Bedürfnisse des Jahres 1811 von der Gemeinde Übbenhagen 10 Francs und 6 Centimes an die Mairie Bork im Canton Werne gezahlt. Für 1812 waren 36 Francs zu zahlen. Nach der Rückkehr der Preußen im Jahre 1814 wurden diese Zahlungen wieder in deutscher Währung geleistet. 1815 wurden für Gemeindebedürfnisse 3 Reichstaler und 5 Groschen bezahlt. In dieser Summe war auch der Zuschuß für die Kriegskosten des Jahres 1814 enthalten.

Cappenberg macht mobil gegen Napoleon

Daß auch die Weltpolitik mit ihren jahrelangen Kriegen Auswirkungen auf die Bewohner Cappenbergs gehabt haben mag, z.B. durch die Versorgung oder Plünderungen vorbeiziehender Truppen, zu welcher Seite sie auch gehörten, kann nur angenommen werden. Berichte hierzu konnten nicht gefunden werden. Nach dem Sieg über Frankreich trafen sich die Vertreter der alliierten Mächte in Wien, um über das Schicksal Europas zu beraten. Mitten in die Beratungen des Wiener Kongresses platzte die Nachricht von der Rückkehr Napoleons. Von den militärischen Anstrengungen in Preußen während des Frühjahrs 1815 blieb auch Cappenberg nicht verschont. Durch den schnellen Vormarsch französischer Truppen auf die preußische Armee in Belgien, geriet diese in starke Bedrängnis. Es bestand die Befürchtung, sich hinter den Rhein zurückziehen zu müssen. Von dort sollten mit den verbündeten Russen und Österreichern gemeinsame Abwehrmaßnahmen ergriffen werden.

Genau zwei Wochen vor der Schlacht von Waterloo sandte der Bezirks-Commandant von Bork durch Ordonanz folgenden Brief nach Cappenberg:

„Bork, d.4ten Juny 1815

An den Herrn prov. Capitain Kreutzkamp auf Uebenhagen

Heute Abend 7 Uhr müssen aus Ihrer Compg. 10 Mann welche wohl bewafnet seyn müssen hier auf der Wache gestellt werden, diese werden alle 24 Stunden durch 10 Mann abgelöst, bis ich Ihnen benachrichtige daß siedamit aufhören werden.

Mit der vollkommensten Hochachtung

der Bezirks-Commandant

Unterschrift“

Weit entfernt vom Kriegsschauplatz in Nordfrankreich und Belgien haben also die Cappenberger ihren Beitrag zum Schutz der Heimat geleistet. Zu Kampfhandlungen dürfte es aber wohl zu diesem Zeitpunkt nicht mehr gekommen sein. Leider ist nicht festzustellen, in welcher Weise die Dorfverteidigung vonstatten ging. Fraglich ist, ob in Bork und Cappenberg eine Formation der preußischen Landwehr bestanden hat oder ob eine freiwillige Bürgerwehr den Heimatschutz besorgte. Vielleicht ist aus dieser der Schützen- und Kriegerverein späterer Jahrzehnte hervorgegangen.

Der neue Herr mit alter Macht

In dieser Zeit übernahm der Freiherr vom Stein die Herrschaft Cappenberg. Sie erfolgte durch Übergabe der Gebäudeschlüssel, Ausheben einer Erdscholle auf einem Acker und Abschneiden eines Zweiges im Wald.

An den Höfen und Kotten, die zu Cappenberg gehörten, standen dem Gutsherrn das Obereigentum, dem Bauern dagegen nur das Nutzungsrecht zu. Letzterer war somit in der Verfügungsfreiheit über den Hof und seine Bestandteile sehr beschränkt und an Genehmigungen durch den Gutsherrn gebunden. Dies galt auch für die zu den Höfen gehörenden Waldstücke, die sogenannten Colonatsholzungen.

Die Bauern hatten das Recht aus den Colonatsholzungen das erforderliche Holz zur Erhaltung der Gebäude, für Schlagbäume, Ackergeräte oder Zäune zu fällen. Dies durfte im Bedarfsfall vom Gutsherrn nicht verweigert werden. Vor dem Holzeinschlag mußte allerdings vom Gutsherrn die Genehmigung eingeholt werden. So schrieb Rentmeister Geisberg am 16. Oktober 1816 an Stein: „Ein Colon bittet um Bauholz für eine Scheune, da er abgebrannt ist. Da derselbe seine Holzungen gut conservirt, so kann selbes daraus erfolgen, ohne daß die Gutsherrschaft bei der einst vielleicht erfolgenden Theilung des Gehölzes hierdurch vielleicht Nachtheil haben wird.“ Vom 25. November 1816 findet sich ein Brief Geisbergs an Stein mit dem Inhalt, daß Schulze Altcappenberg um Bauholz zur Instandsetzung des Hauses und um Nutzholz für Ackergeräte bitte: „Ich bitte gehorsamst um die Authorisation, solches nach vorgängiger Untersuchung und nach Maßgabe des Bedarfs in den Colonatsholzungen anweisen lassen zu dürfen.“ Stein antwortete am 31. Dezember 1816: „Weisen Sie nur den erforderlichen Holzbedarf an.“

Das aus den Colonatsholzungen angewiesene Holz durfte nur unmittelbare Verwendung auf dem Hof finden. Am 21. Januar 1818 schrieb Stein an Geisberg: „Den Schulze Altcappenberg kann ich aus bekannten Ursachen zu einem Holzhieb in seinem eigenen Holz nicht autorisieren, es wäre denn, daß er nachwiese, sein Colonat verbessere sich durch Verwendung des aus seinem Holz gelösten Geldes.“ Diesmal hatte er also Pech gehabt.

Aber bei weitem nicht jeder suchte um Erlaubnis zum Holzschlagen nach. Zahlreiche Briefe Steins, des Rentmeisters und des Oberförsters weisen auf Forstfrevler hin. In einem Brief vom 30. September 1816 steht: „Die Forstfrevelprotokolle kommen hierbey, da die Frevel nur geringfügig sind, so wollen wir es mit einem Pfandgeld und Schadensersatz bewenden lassen.“

November 1816: „Die Protokolle über die Vergehen des … werden dem Herrn Rentmeister zugestellt, um sie dem Landgericht zur Bestrafung des Vergehens zu übergeben.“

Am 6.Februar 1817 kann man lesen: „Die … sind arge und böswillige Frevler, sie müssen den Schaden ersetzen und als Strafe noch einmal den Betrag des Schadens bezahlen, wollen sie nicht, so kömmt die Sache an die Gerichte.“

Wurde ein Holzfrevler erwischt, nahm ihm der Förster ein Pfand ab und erstattete Anzeige, die Stein vorgelegt wurde. Dieser prüfte den Sachverhalt und traf dann die Entscheidung über den weiteren Verfahrensgang. In leichten Fällen begnügte er sich mit Verweisen und befahl Schadensersatz. Bei schweren Vergehen legte er doppelten Schadensersatz auf und ordnete an, daß die Sache den Gerichten angezeigt wurde, wo Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden konnten. Zeitpächtern wurde die Pacht gekündigt. So am 8. März 1824: „Der … ist ein ruchloser Kerl, wir müssen auf die Aufhebung der Pacht klagen, dann mit Zustimmung der Eltern, im Fall sie bey diesem Zupachthof nötig seyn sollte, den Hof einem anderen Kind geben.“

Armut und Kriminalität im Dorf

Mußten die Bauern zum Holzschlagen eine Genehmigung einholen, so stand ihnen jedoch andererseits das Huderecht, d.h. das Weiderecht in allen adeligen Forsten zu. Dadurch wurde eine ordentliche Waldwirtschaft fast unmöglich gemacht, da im Sommer Pferde und Rinder allen Jungwuchs abfraßen und im Herbst Schweineherden den Boden durchwühlten.

Die ersten Jahre Steins auf Cappenberg waren von großer wirtschaftlicher Not der Menschen geprägt.

Leopold Dahlkamp schrieb 1956 im Alter von 91 Jahren in seinen Lebenserinnerungen, daß einzelne Ackerflächen ziemlich zerstreut lagen und mit breiten Wallhecken und Wald umgeben waren. Hieraus folgte, daß bei nassem Wetter und in regenreichen Jahren die Erträge minimal waren. Weiter berichtet er:

„Ich habe in meiner Jugend von älteren Leuten gehört, daß das Jahr 1817 ein schlimmes Hungerjahr gewesen sei, weil 1816 wegen allzu großer Nässe viele Äcker hätten nicht bestellt werden können. Man wäre 1817 mit Pferdewagen in entfernte Teile des Münsterlandes gefahren, um Lebensmittel heranzuholen. Noch viele Jahre später sagte man öfters, wenn man einen Menschen sah, der schlecht aussah: „Er sieht aus wie das Jahr 17″.“

Zur Not der Menschen hat sicher auch eine sich abzeichnende Überbevölkerung beigetragen. Der Betreuer der Cappenberger Kirche, Kaplan Berning, schrieb darüber am 26. November 1816 an Rentmeister Geisberg: „Übrigens ist es hier am rechten Ort zu erinnern, daß hier herum sozusagen alle Schweineställe voll von Familien sind. Viele Brinksitzer halten Einwohner, ohne selbst einmal ordentlich leben zu können. So etwas sollte nicht geduldet werden. Die Umgegend muß den Vortheil entgelten, den solche oft unbarmherzigen Mietsherrn von ihren bettelarmen Einwohnern ziehen.“

Da die besitzlose Landbevölkerung oft keine Beschäftigung fand, war die Kriminalität hoch. Schulvikar Hochgesang, der eine Baumschule für die Schüler anlegen wollte, schrieb am 21. Februar 1817 an Stein: „Man möge besondere Rücksicht darauf nehmen, daß er vor Einbrüchen oder Diebereyen, was anfänglich hier besondere Berücksichtigung verdient, geschützt werden könne.“

Land und Geld für Weiderechte

Stein versuchte in einer Agrarreform durch die Teilung der Marken eine Belebung und Förderung der Landwirtschaft und damit verbunden eine Verbesserung der Lebensumstände der ländlichen Bevölkerung zu erreichen. Ihm stand das Recht des Markenrichters an seinen Gütern zu. In der Zeit zwischen 1817 und 1820 erfolgte auch die Teilung der Übbenhagener Mark. Die gemeinsame Bodennutzung wurde in privates Eigentum umgewandelt.

Die Huderechte für das Recht des Viehtriebs im Wald wurden mit Land oder entsprechenden Geldzahlungen seitens der Steinschen Verwaltung an die Nutzungsberechtigten abgelöst. Hierbei wurden für ein Pferd 1 3/4 Morgen Magdeburger Maß, für eine Kuh 2 Morgen und für ein Rind 1 1/3 Morgen gegeben. Zwei Verträge mit den Übbenhagenern vom 23. und 30. September 1817 bezüglich der Nutzung von Flurstücken im Übbenhagener Holz, Freer, Widdey, am Weideplatz, im Hanekopsbusch, Hallo, Heesenberg, Grieseholz, Übbenbrock und Gerlingsholz weisen einen Viehbestand von 27 Pferden, 94 Kühen, 73 Rindern, 60 Schweinen und 161 Gänsen aus. Für die betreffenden Flurstücke wurden insgesamt 340 Morgen und 105 Reichstaler als Ablösung gezahlt. Diese gingen entsprechend der Größe des Viehbesitzes an den Gastwirt Johann Heinrich Kreutzkamp, den Schmied Johann Heinrich Lenfert, die Kötter Johann Bernhard Bömken, Johann Wilhelm Koch, Johann Dirk Fincke, Johann Bernhard Wienke, Heinrich Kuse, Johann Gerhard Dreesken, Peter Schlinkmann, Johann Hermann Gördes, Bernhard Heinrich Kemmeler, Johann Heinrich Benning, Johann Theodor Vieter und Johann Heinrich Fischer, sowie die Brinksitzer Johann Theodor Böcker, Franz Löcke, Dirk Schlusener, Johann Feldmann, Johann Heinrich Schilling, Johann Heinrich Elberfeld, Johann Heinrich Fischer, Heinrich Drees, Franz Heinrich Buerrichter, Johann Dirk Kleindirk, Stephan Voss und Franz Kulekirt. Weiterhin finden die Witwen Loddewig und Timpeler sowie Johann Bernhard Fischmeister, Johann Heinrich Kortmann, Johann Bernhard Döbbe, Johann Heinrich Weidmeier, Schmiesmann, Caspar Dörner und Grieseholt Erwähnung.

Eine Karte aus dem Jahre 1820 zeigt den Bereich der heutigen Schützenwiese, der damals der Familie Kreutzkamp zufiel. Ebenfalls sind die Anwesen der Familien Kleindirk, Kemmeler, Gördes, Kortmann und Drees zu erkennen. Von besonderem Interesse ist der dort verzeichnete und in Steins Briefen vorkommende Hof Timpeler, der im folgenden noch Erwähnung findet und die Beschreibung des „Paterskämmerchens“.

Freiheit für die Bauern

Nach dem endgültigen Sturz Napoleons wurden alle Prozesse über Auslegung und Anwendung französischer Gesetze unter Beibehaltung des aktuellen Besitzstandes suspendiert. Es herrschte infolge der wechselnden Regierungen und der dadurch bedingten unterschiedlichen Gesetzgebung eine große Rechtsunsicherheit. Für viele war unklar, ob die französische Gesetzgebung Bestand haben oder die alten gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse nach der münsterschen Eigentumsordnung von 1770 wieder aufleben sollten.

Im Tauschvertrag Steins mit dem preußischen Staat war vorgesehen, daß die noch nicht gesetzlich bestimmten Gefälle nach erfolgter Gesetzgebung an Stein gegen Entschädigung überwiesen werden sollten.

Am 15.September 1820 wurde in Preußen ein Gesetz verabschiedet, das jetzt endgültig über die Rechtsverhältnisse zwischen Gutsherrn und Bauern entscheiden sollte. Für die Steinschen Besitzungen erlangte dieses Gesetz dahingehend Bedeutung, als die bäuerlichen Abgaben von den Grundstücken entweder in eine freie Geldrente verwandelt oder gänzlich abgelöst werden konnten.

Jetzt konnte Stein die Überweisung fordern. Die Bauern sträubten sich jedoch gegen die Wiedereinführung der Dienstgelder, die seit 1808 nicht mehr erhoben worden waren.

Gerade die Übbenhagener Colonen wollten nicht einsehen, daß sie eine Abgabe zahlen sollten, die nach ihrer Ansicht schon seit Jahren aufgehoben war. In einem Brief an Rentmeister Geisberg empfahl Stein strenge Maßnahmen: „Die Cappenberger Eigenbehörigen sind höchst unvernünftig, sollten sie sich nicht fügen, so ist es wohl am besten, daß die Regierung mäßige Dienstgeldersätze bestimme und von den Renitenten executorisch beytreibe.“

Über die Höhe der Dienstgelder entbrannte zwischen Gutsherrn und Bauern ein heftiger Streit. Stein wirkte auf seine Standesgenossen ein, sich mäßigend zu verhalten. Ursprünglich waren die Eigenbehörigen verpflichtet, auf den Gutshöfen Hand- und Spanndienste zu leisten. Als diese Dienste überflüssig geworden waren, traten an deren Stelle geringe Geldabgaben, die sogenannten Dienstgelder.

Dieser Umwälzung war Stein jedoch abgeneigt. Sie erschien ihm nicht notwendig, da er meinte, daß sich der münstersche Bauernstand in seinem früheren Zustand wohlgefühlt hätte. Lediglich die persönliche Unfreiheit und daraus resultierende Härten sollten gemildert werden.

Die Ablösungsverfahren zogen sich auf Cappenberg bis zur Mitte des Jahrhunderts hin. Für den Hof Dahlkamp z.B. war die Bauernbefreiung, die Napoleon eingeleitet hatte, erst im Jahre 1855 endgültig abgeschlossen. Die früheren Abgaben, die ursprünglich an das Kloster Cappenberg zu leisten waren, wurden zum achtzehnfachen Betrag mit 667 Talern abgelöst.

Eine bei Kreutzkamp vorhandene Quittung vom 1. April 1855 weist eine Ablösesumme von 522 Talern aus.

Der Ablösung unterlagen nur Erbgewinngüter, nicht Zeit- oder Leibgewinngüter. „Winnen“ oder „Gewinnen“ heißt etwas in Arbeit oder Nutzung nehmen, in diesem Fall ein Gut, das der Bauer vom Gutsherrn in Nutzung nahm. Je nach Dauer des Nutzungsrechtes – ob es auf einige Jahre, auf Lebenszeit oder mit dem Recht der Vererbung vergeben wurde – handelte es sich um ein Zeit-, Leib- oder Erbgewinngut.

Zuweilen kam es zu Prozessen über den Status eines Hofes. In der Bauerschaft Übbenhagen lag ein Hof, der auf Leibgewinn verpachtet war. Die hochbetagte Witwe Timpeler hatte länger als ein halbes Jahrhundert auf dem Anwesen gewohnt. Ihre Kinder betrachteten es als Erbpachtgut. Als sie ihrem Schwiegersohn Schmitz die Besitzung überlassen wollte, erhob die Rentei Widerspruch, weil sie den Hof als Leibgewinngut nach dem Tode der alten Frau einziehen wollte. Da sich die Familie darauf nicht einließ und nicht weichen wollte, kam es zu einem Prozeß, dessen Verlauf nach den Briefen Steins an Geisberg zwischen Februar und Juli 1825 dargelegt werden kann. So schreibt er z.B. am 16. März 1825: „In der Deduction muß ausgeführt werden, mit welcher Schonung und Billigkeit ich die Timplerin behandelt, ihr den precairen Genuß des Hauses gestattet, ihr eine Unterstützung an Getreide, beständige Arbeit zugesagt, wie sie damit zufrieden, bis sie sich an einen fremden frechen Kerl geschenkt, den die Gemeinde Übbenhagen nicht dulden wolle, daher er schon dreimal von der Polizeibehörde transportirt worden und sich ihr zum Hohn im Dorf aufhalte.“ Aus Steins Ausdrucksweise kann entnommen werden, daß in dem Verfahren mit harten Bandagen gestritten worden war. Eine Prozeßmaxime lautet: „Audiatur et altera pars – Es ist auch die andere Seite zu hören!“ Wir haben leider keine Aufzeichnungen der Familie Timpeler, aus denen ihr Standpunkt zu ersehen ist. In den späteren Briefen Steins ist von der Angelegenheit nicht mehr die Rede, so daß der Prozeß zu seinen Gunsten ausgegangen zu sein scheint. Aus der Überlieferung seiner Familie wußte Aloys Dahlkamp noch zu berichten, daß auch seine Vorfahren einen Streit über Leib- und Erbpacht einer Wiese mit der Steinschen Verwaltung geführt und verloren hatten.

Feste feiern, wie Sie fallen

Trotz aller Härten der Lebensumstände der Menschen zu Beginn des letzten Jahrhunderts wußten unsere Vorfahren aber auch ausgelassen zu feiern. Chronist und Beteiligter vieler fröhlicher Runden im Gasthaus Kreutzkamp war Oberförster Poock. Im Jahre 1819 mußte er seinem Dienstherrn morgens unter die Augen treten, nachdem er mit den Übbenhagenern „die Nacht am Kreutzkamp durchschwärmt hat, bis diesen morgen um 7 Uhr, wo wir alle betrunken zu Hause gegangen sind“.

Im Oktober 1825 feierten die Übbenhagener die Hochzeit von Steins Tochter Henriette. Stein schrieb hierzu: „Wir haben einen halben Ochsen, einige Hammel, Geflügel, Schinken, dazu Bier und Schnaps in entsprechenden Mengen verzehrt“. Anschließend wurde bis in den frühen Morgen getanzt. Vom Schulze Altcappenberg berichtete Poock, daß dieser ein schweigsamer Mann war. Seine wenigen Äußerungen waren in der Regel aber witzig und drollig und er erfreute sich allgemeiner Beliebtheit. Dies kam auch durch rege Besuche beim Minister Stein zum Ausdruck. Nach der Rückkehr des Ministers aus Italien stattete Schulze Altcappenberg nach dem Kirchgang auch seinen Besuch ab. Stein berichtete von den Sehenswürdigkeiten Roms. Als er erzählte, daß er auch mit dem Papst gespeist hätte, war der Schulze ganz entzückt. Er empfahl sich und ging zum Wirtshaus, wo er die Cappenberger Colonen schon anwesend fand.

Bei seinem Eintritt ins Haus rief er den übrigen zu: „Ich bin bei unserer Gnaden Excellenz gewesen, und er hat mir soviel von Rom erzählt, und daß er bei dem Heiligen Vater gespeist hat“, und dann setzte er vor lauter Freude hinzu: „Sauft, sauft, was ihr könnt!“ In heutiger Ausdrucksweise hat er mit.

Aux Armes Citoyens - Zu den Waffen Brüder

Einige Unruhe verursachten auf Cappenberg die Ereignisse der Revolution in der Zeit vom 27. bis 29. Juli 1830 in Frankreich und Belgien. Durch sie verlor König Karl X. von Frankreich seinen Thron und Belgien erstritt die Unabhängigkeit von den Niederlanden. In Bork waren in Wirtshäusern lose Reden geführt und die Drohung ausgebracht worden, Cappenberg solle erstürmt, geplündert und die großen Bauern an den Giebeln ihrer Höfe aufgehängt werden. Stein regte sich hierüber sehr auf und rief die Übbenhagener mit geladenen Gewehren zur Verteidigung zusammen. Später stellte sich heraus, daß nur von einzelnen Betrunkenen beim Branntwein Drohungen ausgestoßen worden waren. Nach diesen Ereignissen reiste Stein nach Nassau ab. Die Übbenhagener haben ihre Gewehre, die sie zur Verteidigung des Dorfes glücklicherweise nicht einsetzen mußten, nicht gleich wieder in den Schrank gestellt und eingemottet. Aus dem Jahre 1830 dringt auch die Kunde vom ersten Cappenberger Schützenfest nach der Klosterzeit zu uns. Poock berichtete schon am 2. August 1830 über den Festverlauf nach Nassau. Der Termin des Festes steht daher eindeutig mit dem nicht stattgefundenen Sturm der Revolutionäre auf Cappenberg in Zusammenhang. Der Oberförster tat auftragsgemäß den Königsschuß für seinen Herrn. Nach Erringung der Königswürde spendete er der Tradition entsprechend eine Tonne Bier und drei Taler. Die hiermit bestrittene Feier verlief dann wohl in allgemeiner Freude für die Dorfgemeinschaft. Poock schrieb daraufhin an Stein: „…Die Teilnehmer an dem Feste haben sich gut betragen und nicht allein recht oft Trinksprüche ausgebracht…“

Das Schützenwesen war damals als Instrument des Heimatschutzes noch von großer Bedeutung für die Menschen und abgewandte Gefahren von Haus und Hof boten Anlaß zum Feiern. Mögen die Chronisten der Zukunft über die gleiche Begeisterung und Freude beim Schützenfest 1994 berichten.